Beschluss über die Höhe der Mitgliederbeiträge

RSVSS 41.01

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Stand: 01.01.2025

Die 184. Delegiertenversammlung, gestützt auf Art. 13, 15 und 17 des Reglements über die Mitgliedschaft im VSS, beschliesst:

Art. 1 Mitgliederbeiträge für Sektionen
1 Für Sektionen welche nicht nationale Dachverbände sind, beträgt:

a.
der Prozentsatz nach Art. 13 Abs. 1 Bst. a. Mitgliedschaftsreglement 6,2 %;
b.
der pauschale Betrag nach Art. 13 Abs. 1 Bst. b. Mitgliedschaftsreglement CHF 1.95.

2 Für Sektionen welche nationale Dachverbände sind, beträgt der Prozentsatz nach Art. 15 Abs. 1. Mitgliedschaftsreglement 10%.

Art. 2 Mitgliederbeiträge für Assoziierte Mitglieder
Der Mitgliederbeitrag für assoziierte Mitglieder nach Art. 17 Mitgliedschaftsreglement beträgt CHF 500.

Art. 3 Inkrafttreten
Dieser Beschluss tritt am 01.01.2025 in Kraft und gilt bis auf Weiteres.