RSVSS 41.01
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Stand: 01.01.2025
Die 184. Delegiertenversammlung, gestützt auf Art. 13, 15 und 17 des Reglements über die Mitgliedschaft im VSS, beschliesst:
Art. 1 Mitgliederbeiträge für Sektionen
1 Für Sektionen welche nicht nationale Dachverbände sind, beträgt:
- a.
-
der Prozentsatz nach Art. 13 Abs. 1 Bst. a. Mitgliedschaftsreglement 6,2 %;
- b.
-
der pauschale Betrag nach Art. 13 Abs. 1 Bst. b. Mitgliedschaftsreglement CHF 1.95.
2 Für Sektionen welche nationale Dachverbände sind, beträgt der Prozentsatz nach Art. 15 Abs. 1. Mitgliedschaftsreglement 10%.
Art. 2 Mitgliederbeiträge für Assoziierte Mitglieder
Der Mitgliederbeitrag für assoziierte Mitglieder nach Art. 17 Mitgliedschaftsreglement beträgt CHF 500.
Art. 3 Inkrafttreten
Dieser Beschluss tritt am 01.01.2025 in Kraft und gilt bis auf Weiteres.