Art. 1 Definition
Unter dem Namen “Sozialkommission”, abgekürzt “SoKo”, besteht eine thematische Kommission.
Auftrag der Sozialkommission
RSVSS 22.04
PDF-VersionStand: 01.01.2025
Die 184. Delegiertenversammlung, gestützt auf Art. 3 des Gremienreglements über die thematischen Kommissionen im VSS, beschliesst:
Art. 2 Zweck
Die Kommission bezweckt:
- a.
-
die Verbesserung der finanziellen Lage von Studierenden;
- b.
-
die Verbesserung der Wohnsituation von Studierenden;
- c.
-
die Stärkung der studentischen Partizipation und des Mitspracherechts im Hochschulkontext;
- d.
-
die Unterstützung von Studierenden in Notlagen.
Art. 3 Arbeitsbereich
Die Kommission bearbeitet Themen in den Bereichen:
- a.
-
Stipendienwesen;
- b.
-
Gleichberechtigung für Menschen mit Beeinträchtigungen;
- c.
-
Hochschulzugang;
- d.
-
weitere Bereiche, welche innerhalb ihres Zwecks fallen.
Art. 4 Inkrafttreten
Dieser Beschluss tritt am 01.01.2025 in Kraft und gilt bis auf Weiteres.