Art. 1 Definition
Unter dem Namen “Sozialkommission”, abgekürzt “SoKo”, besteht eine thematische Kommission.
Auftrag der Sozialkommission
RSVSS 22.04
PDF-VersionStand: 01.01.2025
Die 184. Delegiertenversammlung, gestützt auf Art. 3 des Gremienreglements über die thematischen Kommissionen im VSS, beschliesst:
Art. 2 Zweck
Die Kommission bezweckt:
- a.
 - 
die Verbesserung der finanziellen Lage von Studierenden;
 - b.
 - 
die Verbesserung der Wohnsituation von Studierenden;
 - c.
 - 
die Stärkung der studentischen Partizipation und des Mitspracherechts im Hochschulkontext;
 - d.
 - 
die Unterstützung von Studierenden in Notlagen.
 
Art. 3 Arbeitsbereich
Die Kommission bearbeitet Themen in den Bereichen:
- a.
 - 
Stipendienwesen;
 - b.
 - 
Gleichberechtigung für Menschen mit Beeinträchtigungen;
 - c.
 - 
Hochschulzugang;
 - d.
 - 
weitere Bereiche, welche innerhalb ihres Zwecks fallen.
 
Art. 4 Inkrafttreten
Dieser Beschluss tritt am 01.01.2025 in Kraft und gilt bis auf Weiteres.