Auftrag der Sozialkommission

RSVSS 22.04

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Stand: 01.01.2025

Die 184. Delegiertenversammlung, gestützt auf Art. 3 des Gremienreglements über die thematischen Kommissionen im VSS, beschliesst:

Art. 1 Definition
Unter dem Namen “Sozialkommission”, abgekürzt “SoKo”, besteht eine thematische Kommission.

Art. 2 Zweck
Die Kommission bezweckt:

a.
die Verbesserung der finanziellen Lage von Studierenden;
b.
die Verbesserung der Wohnsituation von Studierenden;
c.
die Stärkung der studentischen Partizipation und des Mitspracherechts im Hochschulkontext;
d.
die Unterstützung von Studierenden in Notlagen.

Art. 3 Arbeitsbereich
Die Kommission bearbeitet Themen in den Bereichen:

a.
Stipendienwesen;
b.
Gleichberechtigung für Menschen mit Beeinträchtigungen;
c.
Hochschulzugang;
d.
weitere Bereiche, welche innerhalb ihres Zwecks fallen.

Art. 4 Inkrafttreten
Dieser Beschluss tritt am 01.01.2025 in Kraft und gilt bis auf Weiteres.