Art. 1 Definition
Unter dem Namen “Gleichstellungskommission”, abgekürzt “CodEg”, besteht eine thematische Kommission.
Auftrag der Gleichstellungskommission
RSVSS 22.01
PDF-VersionDie 184. Delegiertenversammlung, gestützt auf Art. 3 des Gremienreglements über die thematischen Kommissionen im VSS, beschliesst:
Art. 2 Zweck
Die Kommission bezweckt:
- a.
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die Erreichung und Bewahrung der formellen und tatsächlichen Gleichstellung aller Geschlechter an Schweizer Hochschulen;
- b.
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die Unterstützung der LGBTQIA+ Gemeinschaft an Schweizer Hochschulen;
- c.
-
die Bekämpfung von jeglicher Art von Diskriminierung an Schweizer Hochschulen;
- d.
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die Förderung einer barrierefreien Hochschullandschaft.
Art. 3 Arbeitsbereich
1 Die Kommission ist Anlaufstelle und Plattform zur Förderung des Austauschs zwischen Organisationen und Kommissionen selber Thematik in der Schweizer Hochschullandschaft.
2 Die Kommission engagiert sich für die Gleichstellung innerhalb des VSS und deren Förderung und Sensibilisierung in den Sektionen. Zur Erreichung ihrer Ziele lanciert sie konkrete Projekte und führt Kampagnen durch.
3 Darüber hinaus setzt sich die Kommission bei folgenden Themen ein:
- a.
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Institutionalisierung der Gender Studies als Fachrichtung;
- b.
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Erhalt und Förderung des Gender Mainstreamings sowie Thematisierung von Geschlechterdiskriminierung und Geschlechtervielfalt in allen Studienrichtungen;
- c.
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Barrierefreiheit an Schweizer Hochschulen.
Art. 4 Inkrafttreten
Dieser Beschluss tritt am 01.01.2025 in Kraft und gilt bis auf Weiteres.