Auftrag der Hochschulpolitischen Kommission

RSVSS 22.03

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Stand: 01.01.2025

Die 184. Delegiertenversammlung, gestützt auf Art. 3 des Gremienreglements über die thematischen Kommissionen im VSS, beschliesst:

Art. 1 Definition
Unter den Namen “Hochschulpolitische Kommission”, abgekürzt “HoPoKo”, besteht eine thematische Kommission.

Art. 2 Zweck
Die Kommission bezweckt, die studentischen Forderungen sowie Anliegen an die Politik auszuformulieren und einzubringen.

Art. 3 Arbeitsbereich
Die Kommission engagiert sich bei politischen Themen:

a.
der Bildungspolitik;
b.
welche Studierende direkt betreffen.

Art. 4 Inkrafttreten
Dieser Beschluss tritt am 01.01.2025 in Kraft und gilt bis auf Weiteres.