Art. 1 Definition
Unter den Namen “Hochschulpolitische Kommission”, abgekürzt “HoPoKo”, besteht eine thematische Kommission.
Auftrag der Hochschulpolitischen Kommission
RSVSS 22.03
PDF-VersionStand: 01.01.2025
Die 184. Delegiertenversammlung, gestützt auf Art. 3 des Gremienreglements über die thematischen Kommissionen im VSS, beschliesst:
Art. 2 Zweck
Die Kommission bezweckt, die studentischen Forderungen sowie Anliegen an die Politik auszuformulieren und einzubringen.
Art. 3 Arbeitsbereich
Die Kommission engagiert sich bei politischen Themen:
- a.
-
der Bildungspolitik;
- b.
-
welche Studierende direkt betreffen.
Art. 4 Inkrafttreten
Dieser Beschluss tritt am 01.01.2025 in Kraft und gilt bis auf Weiteres.