Gremienreglement über den Sektionsrat

RSVSS 12

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Stand: 01.01.2025

Die Delegiertenversammlung, gestützt auf Art. 21 der Statuten, beschliesst:

1. Zusammensetzung

Art. 1 Teilnehmende
1 Der Sektionsrat setzt sich aus dem Sektionsrats-Präsidium, den Delegierten sowie Beobachtenden zusammen.
2 Zu den Sitzungen werden pro Sektion ein Mitglied der Exekutive oder eine mandatierte Vertretung derselben als Delegierte eingeladen.
3 Zu den Sitzungen werden als Beobachtende eingeladen:

a.
eine Vertretung jedes assoziierten Mitglieds;
b.
der Vorstand;
c.
die Präsidien der thematischen Kommissionen;
d.
das Generalsekretariat;
e.
die GPK.

4 Zu den Sitzungen werden als Gäst:innen eingeladen:

a.
weitere Angestellte des Verbands;
b.
weitere von den Sektionen eingeladene Personen;
c.
weitere vom Vorstand eingeladene Personen;
d.
die Mitglieder der thematischen Kommissionen;
e.
die Mitglieder der Finanzkommission;
f.
alle Vertretungen des VSS gemäss Vertretungsliste;
g.
die Mitglieder der Arbeitsgruppen.

2. Organisation

Art. 2 Sektionsrats-Präsidium
1 Das Sektionsrats-Präsidium, nachfolgend SR-Präsidium, besteht aus zwei Personen mit gleichen Rechten und Aufgaben.
2 Diese sollen zusammen mindestens zwei Sprachen des Verbands beherrschen.
3 Beide Personen dürfen weder Delegierte einer Sektion im Sektionsrat noch Teil des VSS-Vorstands sein.
4 Das SR-Präsidium hat folgende Aufgaben:

a.
Vorbereitung, Einberufung und Leitung des Sektionsrats;
b.
Austausch mit dem VSS-Vorstand und den Sektionen.

5 Das SR-Präsidium besitzt Antrags-, Vorstoss- und Rederecht.
6 Das SR-Präsidium vertritt Beschlüsse des SR gegenüber dem VSS-Vorstand und den weiteren Organen des VSS.
7 Die reguläre Amtsperiode des SR-Präsidiums beginnt am 1. August und endet am nachfolgenden 31. Juli.
8 Die ordentliche Wahl erfolgt am letzten Sektionsrats des Frühlingssemesters.
9 Die Anzahl Amtsperioden ist unbeschränkt.

Art. 3 Delegierte
1 Delegierte Personen haben Antrags-, Stimm- und Rederecht, wobei jede Sektion über je eine Stimme verfügt.
2 Delegierte müssen Mitglieder der entsendenden Sektion sein und an der entsprechenden Bildungsanstalt auf Bachelor- oder Master Stufe immatrikuliert sein.

Art. 4 Beobachtende
1 Beobachtenden haben Rederecht.
2 Beobachtende, mit Ausnahme von Mitgliedern der GPK, haben Antragsrecht.

Art. 5 Gäst:innen
Gäst:innen haben Rederecht. Sind sie Mitglieder einer Sektion, so haben sie Antragsrecht.

3. Sitzungen

Art. 6 Termine
1 Der Sektionsrat trifft sich in der Regel einmal pro Monat, aber mindestens neun Mal im Jahr.
2 Die Termine werden nach Möglichkeit frühzeitig bekanntgegeben.
3 Eine ausserordentliche Sitzung ist einzuberufen auf Verlangen:

a.
des Vorstands;
b.
der GPK;
c.
der Finanzkommission;
d.
einer thematischen Kommission;
e.
zweier Sektionen;
f.
des SR-Präsidiums.

Art. 7 Einberufung
1 Die Einberufung einer Sektionsrats-Sitzung erfolgt schriftlich durch das SR-Präsidium mit Unterstützung des Generalsekretariats.
2 Die Einladung hat Datum, Zeit und Ort der Sitzung sowie die zu behandelnden Geschäfte zu enthalten und ist bis spätestens sieben Tage vor der Sitzung zu verschicken.
3 Anträge können bis zu dieser Frist eingereicht werden. In dringenden Fällen kann von der Frist abgesehen werden.
4 Die Einladung und Traktandenliste werden den Kommissionsmitgliedern, den Sektionen, dem Vorstand und der GPK zugestellt.
5 Die Traktandenliste beinhaltet mindestens Zeitpunkt und Ort der Sitzung sowie eine Auflistung aller Traktanden. Vertrauliche Traktanden dürfen als “Vertraulich” aufgeführt werden.

Art. 8 Beschlussfähigkeit
1 Der Sektionsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel der Sektionen und zwei Sprachregionen vertreten sind.
2 Bei Wahlen und Abwahlen des Vorstands und den Kommissionspräsidien muss mindestens die Hälfte der Sektionen vertreten sein.

Art. 9 Protokoll
1 Es ist an jeder Sektionsrat-Sitzung ein Diskussionsprotokoll nach Art. 35 des Mitwirkungs- und Öffentlichkeitsreglements zu führen.
2 Protokolle werden nach der Genehmigung gemäss Art. 38 des Mitwirkungs- und Öffentlichkeitsreglements veröffentlicht.
3 Protokolle werden nach der Genehmigung dem Vorstand, dem Sektionsrat, der GPK und den Sektionen zugestellt. Vertrauliche Protokolle werden nur der GPK zugestellt.

Art. 10 Teilnahme
1 Sitzungen des Sektionsrats werden in der Regel in Präsenz abgehalten. Jede Sektion ist jedoch zur virtuellen Teilnahme an den physischen Sitzungen berechtigt.
2 Das SR-Präsidium kann aus wichtigen Gründen entscheiden, einen Sektionsrat komplett virtuell abzuhalten.
3 Einmal pro Semester findet eine ausschliesslich physische Sitzung statt.
4 Personen, die virtuell an einer Sitzung des Sektionsrats teilnehmen, gelten als anwesend im Sinne der Reglemente.

Art. 11 Beschlussfindung
Die Modalitäten der Abstimmungs- und Wahlverfahren sind in Art. 25ff Mitwirkungs- und Öffentlichkeitsreglement geregelt.

4. Geschäfte

Art. 12 Allgemeines
Der Sektionsrat:

a.
arbeitet gemäss den Beschlüssen der Delegiertenversammlung;
b.
verabschiedet wichtige Stellungnahmen und Positionen im Rahmen der von der Delegiertenversammlung festgelegten Verbandspolitik;
c.
beschliesst über Zusammenarbeit mit und Beteiligungen an anderen Organisationen, Institutionen und ständigen Gremien.

Art. 13 Mitteilungen
1 Die Sektionen informieren den Sektionsrat über laufende Geschäfte und wichtige Ereignisse an ihren Hochschulen.
2 Der Vorstand informiert den Sektionsrat über laufende Geschäfte und wichtige Ereignisse.
3 Bei Bedarf informieren weitere Organe, Vertretungen oder Angestellte den Sektionsrat über laufende Geschäfte und wichtige Ereignisse.

Art. 14 Wahlen
1 Der Sektionsrat wählt die Vertretungen.
2 Der Sektionsrat kann ad-interim Mitglieder des Vorstands, der GPK und der Kommissionen wählen. Er kann auch das Co-Präsidium und die Kommissionspräsidien ad interim wählen. Ad-interim Wahlen müssen an der nächsten DV bestätigt werden.

Art. 15 Abwahlen
Der Sektionsrat kann mit Zweidrittelmehr Mitglieder des VSS-Vorstands und der thematischen Kommissionen vorzeitig abwählen.

Art. 16 Beaufsichtigung des Vorstands
Der Sektionsrat unterstützt und beaufsichtigt den VSS-Vorstand bei der laufenden Arbeit.

Art. 17 Vorbesprechung der DV
1 Der Sektionsrat kann Geschäfte der nächsten Delegiertenversammlung vorbesprechen.
2 Er kann zu diesen eine Empfehlung abgeben.

Art. 18 Weitere Geschäfte
Der Sektionsrat behandelt weitere Geschäfte, welche ihm in den Statuten und Reglementen zugewiesen sind.

5. Schlussbestimmungen

Art. 19 Revisionsbestimmungen
Dieses Reglement unterliegt den Revisionsbestimmungen gemäss Art. 41 der Statuten.

Art. 20 Version
1 Dieses Reglement wurde von der 184. Delegiertenversammlung erlassen.
2 Es tritt am 01.01.2025 in Kraft.